AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Kulturzentrum Niedersachsentor GbR Wolfgang Ferber und Eva-Maria Ferber in Langestr. 6, 37697 Lauenförde für

(A) den Kauf von Veranstaltungskarten und Veranstaltungen
(B) den Hotelaufnahmevertrag
(C) Einstellbedingungen für Parkgaragen und Parkplätze

(A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Veranstaltungskarten und dem Besuch von Veranstaltungen

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Kauf von Gutscheinen, für Veranstaltungen, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Käufer des Gutscheines, im Folgenden „Kunde“ genannt, erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Kulturzentrum Niedersachsentor GbR Wolfgang Ferber und Eva-Maria Ferber in Langestr. 6, 37697 Laueförde , im Folgenden „Kulturzentrum“ genannt.
1.2 Gutscheine, die in einer Rechnung oder Buchungsbestätigung mit ihrer Gutscheinnummer einem Veranstaltungstermin zugewiesen werden, sind Veranstaltungstermingebundene-Gutscheine und haben nur für diesen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Diese Veranstaltungstermingebundene-Gutscheine werden im Folgenden „Veranstaltungskarten“ genannt.  Terminlich ungebundene Gutscheine behalten die Gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeit.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4 Das Kulturzentrum macht den Kunden an dieser Stelle auch auf seine Datenschutzerklärung aufmerksam und rät dem Kunden diese zu lesen. In dieser Erklärung beschreibt das Kulturzentrum die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Informationen.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS – VERANSTALTUNGSKARTENKAUF

2.1 Vertragspartner sind das Kulturzentrum und der Kunde. Der Kunde gibt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages über Veranstaltungskarten ab, indem der Kunde sein im online Kartenbestellformular  eingebendes Angebot durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ versendet oder der Kunde dies bei einer telefonischen Bestellung mündlich bestätigt. Erst mit Zuteilung und Zusendung von Veranstaltungskarten durch das Kulturzentrum und vollständiger, fristgerechter Zahlung erfolgt die Annahme des Angebots durch das Kulturzentrum und es kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kulturzentrum zu Stande. Ein Vertrag ohne vollständige Bezahlung ist nicht abgeschlossen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Kulturzentrum verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kulturzentrums beruhen.
2.3 Die Veranstaltungskarten verbleiben im Eigentum des Kulturzentrums und stellen eine persönliche, widerrufliche Lizenz dar. Veranstaltungskarten, die gestohlen oder verloren gemeldet wurden, können nach Maßgabe des Veranstalters für ungültig erklärt werden, die Lizenz zum Besuch der Veranstaltung gilt in diesem Fall als entzogen.

  1. ANGABEN ÜBER VERANSTALTUNGEN

3.1 Publizierungen auf der Internetseite „www.kulturkreislauenförde.de“ und in den Printmedien (Flyer, Plakette, Zeitung, etc.) von Veranstaltungen enthaltenen Angaben wie zum Beispiel : Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsinhalt. Eine Gewährleistung über die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Kulturzentrum nicht. Das Kulturzentrum übernimmt nur Gewährleistung für Angaben von Veranstaltungen die sich auf den Veranstaltungskarten oder auf dessen Rechnung befinden. Dessehalb ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Veranstaltungskarten diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Kulturzentrum schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.

  1. ZAHLUNGSABWICKLUNG UND PREISBESTANDTEILE

4.1 Die Preise für Veranstaltungskarten können aufgedruckte Kartenpreise übersteigen. Kartenpreise und Gebühren (vgl. Definition in nachstehendem Absatz) enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in Bar im Kulturzentrum Niedersachsentor Langestr. 6 in 37697 Lauenförde oder per Überweisung, sowie auf Rechnung erfolgen.
4.2 Der Kauf von Veranstaltungskarten ist Service- und Versandkosten und  Gebühren frei. Das Kulturzentrum behält sich allerdings das Recht vor, für Veranstaltungskarten Service- und Versandkosten und ggf. Gebühren zu erheben. In diesem Falle wird der Kunde explizit im Online Kartenbestellformular  auf der Internetseite www.kulturkreislauenfoerde.de oder mündlich bei einer telefonischen Bestellung auf diesen Umstand hingewiesen. Optionale Zusatzleistungen, wie Buffet und Arrangement werden ggf. gesondert angeboten und mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.3 Wenn der Kunde Veranstaltungskarten beim Kulturzentrum kaufen, ist die Maximalanzahl der Veranstaltungskarten die gekauft werden dürfen für jede Veranstaltung begrenzt. Diese Maximalanzahl wird bei Ihrem Einkauf im Kartenbestellformular auf der Internet Seite „www.kulturkreislauenfoerde.de angezeigt. Bei einer telefonischen Bestellung wird ebenfalls diese Begrenzung dem Kunden ggf. mitgeteilt. Durch diese Begrenzung versuchen das Kulturzentrum, ein Überbuchung des Theaters zu vermeiden.
4.4 Der Kunde trägt das Risiko für die Richtigkeit der vom Kunden im Bestellprozess angegebenen Informationen und die korrekte Auswahl der entsprechenden Veranstaltungsdaten (z.B. Veranstaltung, Ort, Datum, Platz).

  1. VERSAND UND LIEFERUNG

5.1 Die Zustellung der Veranstaltungskarten erfolgt in der Regel postalisch an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb von 7 Werktagen. Wenn der Kunde die Veranstaltungskarten direkt beim Kulturzentrum abholen will, sollte dieser dies im Katenbestellformular auf der Internet Seite www.kulturkreislauenfoerde.de im Kommentarfeld vermerken oder dies bei einer telefonischen Bestellung angeben.  Wenn der Kunde Informationen über seinen Einkauf erhalten möchte, kann der Kunde uns unter Angaben seines Namens und des Veranstaltungsdatums kontaktieren.
5.2 Wenn der Kunde seine Veranstaltungskarten bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht erhalten hat, bitten das Kulturzentrum um sofortige Kontaktaufnahme. Reklamationen wegen nicht zugestellter Veranstaltungskarten, für die wir keine rechtzeitige Meldung erhalten haben, können nicht berücksichtigt werden. Das gilt nicht für Tickets, die der Kunde so kurz vor dem Veranstaltungstermin bestellt hat, dass mit ihrer Zustellung bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht zu rechnen ist. In solchen Fällen werden die Veranstaltungskarten des Kunden an der Abendkasse hinterlegt.

  1. RÜCKTRITTS- UND WIDERRUFSRECHTE

6.1 Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung vorsehen, ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Dies bedeutet, wenn das Kulturzentrum dem Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen anbietet, insbesondere Veranstaltungskarten für Veranstaltungen, ist ein Widerrufsrecht des Kunden für die bezahlte Bestellung einer solchen Dienstleitung ausgeschlossen.
6.2 Erfolgt die vollständige Bezahlung der Bestellung nicht fristgerecht, behält sich das Kulturzentrum einseitig vor, die von Ihnen reservierten Tickets wieder in den Verkauf zugeben und die somit Bestellung des Kunden zu stornieren.
6.2 Wenn der Kunde andere Waren/Dienstleistungen als Veranstaltungskarten zusammen mit Veranstaltungskarten unter einem einheitlichen Vertrag (als sogenanntes Arrangement, daher als Kombiartikel) gekauft hat, kann das Widerrufsrecht nur einheitlich ausgeübt werden.

  1. RÜCKERSTATTUNG/UMTAUSCH

7.1 Jedes Ticket unterliegt dem Recht des Kulturzentrums, das Programm zu ändern oder zu variieren, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Kulturzentrums liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Kaufpreises.
7.2 Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der gekauften Karten. Das betrifft auch nicht wahrgenommene Besuche von Veranstaltungen.
7.3 Bei  abgesagten oder  verlegten Veranstaltungen haben Sie Ansprüche auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises gegenüber dem Kulturzentrum.  Die Schadensersatzhaftung gemäß Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt.
7.3 Die Erstattung beinhaltet im Fall nach vorstehend 7.3 den Ticketpreis sowie alle berechneten Gebühren.
7.4 Wir weisen darauf hin, dass es auch kurzfristig zu Absagen bzw. Verlegungen von Veranstaltungen aufgrund eines veränderten Corona-Infektionsgeschehens oder aktueller gültigen Corona- Verordnungen kommen kann.

  1. HAFTUNG, SCHADENSERSATZ

Das Kulturzentrum übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Kulturzentrum, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Kulturzentrum Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

  1. PFLICHTEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

9.1 Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild-/Tonaufzeichnungen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Kunde mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
9.2 Der unbefugte Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten ist untersagt. Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen kann verlangt werden.
9.3 Der Gebrauch von Laserstiften, Mobiltelefonen, das Mitführen von Tieren (mit der Ausnahme von Blindenhunden) sowie Speisen und Getränken ist bei einer Veranstaltung nicht gestattet.
9.4  Es wird versucht, Zuspätkommende zu einem günstigen Zeitpunkt – in einer Pause während der Veranstaltung – einzulassen. Es kann jedoch nicht immer garantiert werden, dass dies möglich ist.
9.5 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes kann ein erneuter Einlass verwehrt werden.
9.6 Es gelten grundsätzlich automatisch zu dem jeweiligen Veranstaltungstermin die jeweils gültigen Corona- Verordnungen des Landes Niedersachsen oder die diesen übergeordneten des Bundes/der Bundesregierung und ihrer zuständigen Ministerien.

  1. BESCHRÄNKUNGEN DER WEITERGABE VON TICKETS & VERBOT KOMMERZIELLEN GEBRAUCHS

10.1 Veranstaltungskarten werden nur an Kunden verkauft. Der gewerbliche Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kulturzentrum zulässig. Der Kunde versichert außerdem, dass er sein gekauftes Ticket nicht zu Werbe-, Marketing (dazu gehören auch Preisausschreiben und sonstige Gewinnspiele) oder anderen gewerblichen Zwecken verwendet.

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lauenförde (DE). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lauenförde (DE).
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Kulturzentrum darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Kulturzentrum nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand: 03. Juni 2022)

(B) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Kulturzentrum Niedersachsenentor GbR Wolfgang Ferber und Eva-Maria Ferber in Langestr. 6, 37697 Laueförde , im Folgenden im gesamten Abschnitt (B) „Hotel“ genannt (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz
1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf
Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.5 Wir weisen darauf hin, dass es auch zu kurzfristig Stornierungen von Hotelbuchungen aufgrund eines veränderten Corona-Infektionsgeschehens oder aktueller gültigen Corona- Verordnungen kommen kann.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Es gelten grundsätzlich automatisch zu jedem Buchungszeitraum die jeweils gültigen Corona- Verordnungen des Landes Niedersachsen oder die diesen übergeordneten des Bundes/der Bundesregierung und ihrer zuständigen Ministerien.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lauenförde (DE). Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lauenförde (DE).
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“)
eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

(Stand: 03. Juni 2022)

 

(C)Einstellbedingungen für Parkgaragen und Parkplätze vom Kulturzentrum

1 MIETVERTRAG

1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Parkplatz (im Folgenden gesamten Abschnitt (C): „Parkbereich“) des Kulturzentrum Niedersachsenentor GbR Wolfgang Ferber und Eva-Maria Ferber in Langestr. 6, 37697 Laueförde , (im Folgenden gesamten Abschnitt (C): „Kulturzentrum“ genannt) kommt zwischen dem Kulturzentrum und dem Nutzer der Parkflächen (im Folgenden gesamten Abschnitt (C): „Mieter“) ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Kulturzentrum übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.

2 BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN

2.1 Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Personals vom Kulturzentrum, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
2.2 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Kulturzentrum eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
2.3 Das Kulturzentrum ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.
2.4 Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
2.5 Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.

3 SICHERHEITS- UND ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

3.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.
3.2 Im Parkbereich sind nicht gestattet: − das Rauchen und die Verwendung von Feuer, − die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen, − das unnötige Laufenlassen von Motoren, − das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser, − das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen, − das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen, − das Verteilen von Werbematerial.
3.3 Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.
3.4 Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

4 ENTGELT/PARKDAUER

4.1 Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.
4.2 Die Höchstparkdauer beträgt einen Monat, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird.
4.3 Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist das Kulturzentrum berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Kulturzentrum steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.
4.4 Bei Verlust des Parkscheines wird mindestens ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes fällig, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder das Kulturzentrum eine längere Parkzeit nach.
4.5 Das Kulturzentrum darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Fahrzeuges nachprüfen. Der Nachweis wird u.a. durch die Vorlage des Parkscheines geführt; der Mieter kann einen anderen Nachweis erbringen.
4.6 Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.

5 HAFTUNG DES HOTELS

5.1 Das Kulturzentrum haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Kulturzentrum unverzüglich anzuzeigen.
5.3 Das Kulturzentrum schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.
5.4 Ist der Mieter Gast beim Kulturzentrum und übernimmt das Kulturzentrum auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Kulturzentrum gegenüber dem Gast handelt.  Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Kulturzentrum und der vom Kulturzentrum beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

6 HAFTUNG DES MIETERS

6.1 Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Kulturzentrum schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Kulturzentrum zu melden.
6.2 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von Ziffer 3.2.

7 PFANDRECHT/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/VERWERTUNG

7.1 Dem Kulturzentrum steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.
7.2 Das Kulturzentrum ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Kulturzentrum gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Parkentgeltes.
7.3 Unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 haftet der Mieter dem Kulturzentrum für alle entstandenen Kosten

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

(Stand: 28. Juni 2020)